hat in Deutschland den offiziellen Namen
Sportbootführerschein Binnen.
Kaum jemand kann etwas mit dem „ordentlichen“ Namen anfangen.
Zumal es ja auch noch eine Menge andere „Sportbootführerscheine“ gibt
Lass dich davon nicht verwirren. Früher oder später wirst du auch lernen, wie der entsprechende Führerschein heisst.
So wichtig ist das schließlich auch nicht. Wichtig ist für dich, eine gute Ausbildung zu absolvieren, um deinem großen Ziel – dem SEGELN – endlich näher zu kommen.
Zunächst einmal, dass es den Sportbootführerschein Binnen nicht nur zum Segeln gibt, sondern auch für Motorbootfahrer. Immer auf Binnenrevieren, wohlgemerkt.
Wie bitte? Ein Führerschein für alle, auch wenn du „nur“ segeln willst?
Nein, natürlich nicht.
Der Führerschein besteht aus drei theoretischen Bereichen, nämlich
und zusätzlich den entsprechenden Praktischen Teil, entweder nur Segeln, nur Motorbootfahren oder beides.
Insgesamt besteht der Fragenkatalog aus 253 Fragen sowie 47 spezielle Fragen Segeln.
Je nachdem, welche Antriebsart du wählst, werden dir Fragen aus dem jeweiligen Teilbereichen gestellt.
Die theoretische Prüfung wird im Multiple Choice Verfahren abgelegt. Pro Frage stehen 4 Antworten zur Verfügung, von denen jeweils nur 1 Antwort die Richtige ist.
Wer nur Motorbootfahren möchte – 7 Fragen aus dem Basisteil, 23 spezielle Fragen Binnen.
Wer nur Segeln möchte – 4 Fragen aus dem Basisteil (ohne Fragen zur Antriebsmaschine), 14 spezielle Fragen Binnen, 7 Fragen Segeln.
Wer Segeln + Motorbootfahren möchte – 7 Fragen aus dem Basisteil, 23 spezielle Fragen Binnen, 7 spezielle Fragen Segeln.
Die Antwort auf diese Frage kannst du bei Interesse bei ELWIS nachlesen in der
„Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen – SportbootFüV-Bin)„.
Alles klar? Nein? Kein Wunder!
Gesetzestexte muss ein juristischer Laie nicht verstehen. Ich werde versuchen, dir das Wesentliche aus der Führerschein-Verordnung zu vermitteln.
Entgegen vielen anders lautenden Gerüchten heisst es dort in § 2 Abs.1 ganz klar und deutlich:
"Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart."
Selbstverständlich keine Regel ohne Ausnahme, und daher geht es unter § 3 Abs.4 weiter:
„Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten
In der Anlage 2 werden alle Gewässer aufgeführt, die von der Ausnahme betroffen sind.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man auf allen Binnenschifffahrtstraßen mit einem Motorboot von weniger als 15 PS keinen Führerschein benötigt, sowie einen Segelschein nur auf den Gewässern gemäß Anlage 2.
Als deutscher Staatsbürger brauchst du einen Motorbootschein immer dann, wenn der Motor deines Bootes, egal ob Einbaumaschine oder Außenborder, mehr als 15 PS Leistung hat.
Und du brauchst einen Segelschein auf allen Berliner Gewässern.
Für ausländische Gäste sowie für eine Reihe von Inhabern beruflicher Patente sowie den Patenten der ehemaligen DDR gelten Ausnahmen. Diese sind in der Führerschein-Verordnung detailliert aufgeführt, werden aber sicher nur die Wenigsten betreffen, weswegen ich sie hier auslasse.
Wer zu diesem Kreis gehört, sollte sich mit seiner speziellen Anfrage an den Deutschen Segler-Verband in Hamburg wenden.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.